Batteriegesetz – Funk Alarmanlagen Berlin

Bei dem Batteriegesetz handelt es sich um die Umsetzung der Batterierichtlinie in nationales deutsches Recht. Kernstück des Gesetzes ist die Bestimmung über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus. Es schreibt unter anderem verbindliche Rückannahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium, Blei und Quecksilber vor und verpflichtet die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei einem nationalen Herstellerregister anzumelden, damit sie weiterhin Batterien und Akkus in Verkehr bringen dürfen.

Die Rücknahme- und Verwertungspflicht stellen die Hersteller von Gerätebatterien dadurch sicher, dass sie sich an einem gemeinsamen, nicht gewinnorientierten und flächendeckenden Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (Gemeinsames Rücknahmesystem) beteiligen.

Neben den von uns angebotenen Batterien und Akkus zum Austausch befinden sich diese auch teilweise im Lieferumfang der angebotenen Komponenten unserer Alarmanlagen und zugehörigen Komponenten. In den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Wenn Sie sich für den Kauf eines mit einer Batterie oder Akku betriebenen Produktes aus unserem Angebot entschieden haben, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Die Entsorgung im Hausmüll ist deshalb laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Bitte entsorgen Sie deshalb Ihre Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie diese kostenlos an der jeweiligen Verkaufsstelle vor Ort ab. Die von uns erhaltenen Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns senden. Bitte helfen Sie mit, um unsere Umwelt zu schützen und beachten die Vorgaben im Batteriegesetz.

Roland Schüler Funk Alarmanlagen Berlin Hörselbergstraße 3 12623 Berlin Deutschland Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, können Sie dadurch erkennen, dass diese mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, “Cd” für Cadmium, “Pb” für Blei oder “Hg” für Quecksilber.

"Cd" steht für Cadmium; "Hg" steht für Quecksilber; "Pb" steht für Blei1) “Cd” steht für Cadmium 2) “Hg” steht für Quecksilber 3) “Pb” steht für Blei

Diese Hinweise und Informationen befinden sich auch noch einmal im Beipackzettel der Warensendung bzw. in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Unsere Kontaktdaten: Telefon: 030 56988003 E-Mail:

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, etwa unter www.bmuv.de/gesetz/gesetz-ueber-das-inverkehrbringen-die-ruecknahme-und-die-umweltvertraegliche-entsorgung-von-batterien-und-akkumulatoren.


FAQ zum Batteriegesetz

Für was gilt das Batteriegesetz?

Das Batteriegesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.

Wer ist Endnutzer?

Endnutzer ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert.

Gibt es Einschränkungen der Rücknahmepflicht?

Ja. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich zunächst auf Altbatterien der Art, die der Händler als Neubatterien in seinem Shop führt oder einmal geführt hat. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich auch auf jedoch auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Kann für die Rücknahme der Batterien eine Gegenleistung verlangt werden?

Nein. Es besteht die Verpflichtung, Batterien unentgeltlich zurückzunehmen.

Was sind Batterien?

Batterien im Sinne des Batteriegesetzes sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.

Sind Akkus Batterien im Sinne des Batteriegesetzes?

Ja.

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